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Drucksachen Startseite | Info | | Inhalt  Vorgang  | Inhalt | | 973/2/08 vom 11.02.09



Antrag des Landes Hessen
Siebzehntes Hauptgutachten der Monopolkommission 2006/2007 - Stellungnahme der Bundesregierung

Punkt 37 b der 854. Sitzung des Bundesrates am 13. Februar 2009

Der Bundesrat möge anstelle des letzten Satzes der Ziffer 3 der Ausschussempfehlung beschließen:

Der Bundesrat bittet deshalb die Bundesregierung zu prüfen, wie den hier dargestellten verfassungsrechtlichen Bedenken durch eine Gesetzesänderung Rechnung getragen werden kann.

Begründung (nur gegenüber dem Plenum):

Nach den Empfehlungen der Ausschüsse soll die Bundesregierung zur Einflussnahme auf das Bundeskartellamt aufgefordert werden. Dieses arbeitet indessen grundsätzlich unabhängig und weisungsfrei. Seine Entscheidungen unterliegen der gerichtlichen Kontrolle. Das dafür erstinstanzlich zuständige OLG

Düsseldorf hat jüngst (Beschluss vom 17. September 2008 - VI Kart 19/07 (V)) die Vorschriften der Fusionskontrolle für unanwendbar erklärt, wenn ein Anteilserwerb im Landesrecht vorgezeichnet und deshalb hoheitlich veranlasst ist.

Der Beschluss ist rechtskräftig. Eine höchstrichterliche Entscheidung ist daher nicht absehbar. Deshalb sollte geprüft werden, ob durch eine Gesetzesänderung Rechtssicherheit zu schaffen ist.


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