Empfehlungen der Ausschüsse
Verordnung über das Verfahren zur Feststellung der Eignung als zugelassener kommunaler Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende
(Kommunalträger-Eignungsfeststellungsverordnung - KtEfV)

873. Sitzung des Bundesrates am 9. Juli 2010

A.

Zu § 3 Absatz 2 Nummer 1

In § 3 Absatz 2 Nummer 1 ist die Angabe "2005" durch die Angabe "2003" zu ersetzen.

Begründung

Die Rückverlegung auf den Zeitraum "seit 2003" ist erforderlich, um den Kommunen in derzeit getrennter Aufgabenwahrnehmung eine Chance zu eröffnen, sich gleichberechtigt für eine Option bewerben zu können.

B.