Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zu dem Vertrag vom 2. Februar 2012 zur Einrichtung des Europäischen Stabilitätsmechanismus
Der Deutsche Bundestag hat in seiner 188. Sitzung am 29. Juni 2012 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Haushaltsausschusses - Drucksachen 17/10126, 17/10172 - den von den Fraktionen der CDU/CSU und FDP eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 2. Februar 2012 zur Einrichtung des Europäischen Stabilitätsmechanismus - Drucksache 17/9045 - mit folgenden Maßgaben, im Übrigen unverändert angenommen.
1. Die Eingangsformel wird wie folgt gefasst:
"Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen; Artikel 79 Absatz 2 des Grundgesetzes ist eingehalten:".
2. Dem Artikel 2 Absatz 2 wird folgender Satz angefügt:
"Ohne eine solche Ermächtigung muss der deutsche Vertreter den Beschlussvorschlag ablehnen."
Fristablauf: 20.07.12 Initiativgesetz des Bundestages