940. Sitzung des Bundesrates am 18. Dezember 2015
Der federführende Wirtschaftsausschuss (Wi), der Ausschuss für Agrarpolitik und Verbraucherschutz (AV) und der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (U) empfehlen dem Bundesrat, die Entschließung nach Maßgabe folgender Änderungen zu fassen:
1. Zu Nummer 3 Satz 3
In Nummer 3 Satz 3 sind nach dem Wort "Abfallstoffen" die Wörter "(wie z.B. Gülle oder Landschaftspflegematerial) stärker als bisher" einzufügen.
Begründung (nur gegenüber dem Plenum):
Mit der Ergänzung wird deutlich, dass der Einsatz von Rest- und Abfallprodukten bei der Substratversorgung künftiger Biomasse-Energieleistung - bei Neubau und Anschlussregelung - Priorität hat.
2. Zu Nummer 4 Satz 1
In Nummer 4 Satz 1 ist das Wort "Ausbaupfad," zu streichen.
Begründung (nur gegenüber dem Plenum):
Der Ausbaupfad muss sich zukünftig nicht nach der Bemessungsleistung richten. Aus diesem Grund ist der Ausbaupfad an dieser Stelle zu streichen.
3. Zu Nummer 5 Satz 5 - neu - und Satz 6 - neu Der Nummer 5 sind folgende Sätze anzufügen:
"Zudem wird es zu einem deutlichen Verlust an erneuerbarer Wärme aus Biomasse kommen, die von anderen Erneuerbaren Energien kurzfristig kompensiert werden müsste. Dies würde einen deutlichen Rückschlag für die Wärmewende bedeuten, insbesondere bei der dezentralen Versorgung, der derzeit nicht durch andere erneuerbare Energieträger aufzufangen ist."
Begründung (nur gegenüber dem Plenum):
Die Bedeutung der Bioenergie für eine erfolgreiche Umsetzung der Energiewende auch im Wärmebereich ist unbedingt ergänzend zu nennen, um eine ausschließliche Fokussierung auf die Stromerzeugung zu vermeiden.
4. Zu Nummer 5 Satz 5 - neu - und Satz 6 - neu Der Nummer 5 sind folgende Sätze anzufügen:
"Daraus wird sich auch ein deutlicher Rückgang der erneuerbaren Wärme aus Biomasse ergeben. Dieser Rückgang stellt eine empfindliche Schwächung der Wärmewende, insbesondere bei der dezentralen Versorgung dar, die derzeit nicht durch andere erneuerbare Energieträger aufzufangen ist."
Begründung (nur gegenüber dem Plenum):
Mit den angefügten Sätzen findet die Bedeutung der Wärmeenergie aus Biomasse Erwähnung, die eine nicht unbeträchtliche Bedeutung für die "Wärmewende" hat und deshalb Erwähnung finden muss. Hier ist eine direkte Verbindung mit der Stromerzeugungsanlage zu sehen, so dass bei einem Ausscheiden von Biomasseanlagen zumeist auch dezentrale Wärmekonzepte verloren gehen.
5. Zu Nummer 7
Nummer 7 ist wie folgt zu fassen:
"7. Der Bundesrat geht davon aus, dass der angestrebte Ausbaupfad von netto 100 MW/Jahr in erster Linie durch Effizienzgewinne bei der Konversion und weiteren Inanspruchnahme von Rest- und Abfallstoffen generiert werden kann. Strom aus Biogas wird jedoch immer teurer sein als Strom aus Solar- oder Windkraftanlagen. Bezogen auf das gesamte Stromsystem kann Biogasstrom die Gesamtkosten der Stromversorgung jedoch senken, wenn er effizient erzeugt und systemdienlich genutzt wird."
Begründung (nur gegenüber dem Plenum):
Der angestrebte Ausbaupfad von 100 MW/Jahr (netto) sollte zwingend genannt werden.
Zu unterstreichen ist jedoch zudem, dass nicht allein die Gestehungskosten von Biogasstrom bei einer volkswirtschaftlichen Betrachtung ausschlaggebend sind. So gilt es auch die Effekte der Bioenergie auf die Gesamtkosten des Stromsystems zu berücksichtigen, insbesondere dann, wenn Biogasstrom systemdienlich eingesetzt wird.
6. Zu Nummer 9
Nummer 9 ist wie folgt zu fassen:
"Der Bundesrat ist der Auffassung, dass die EEG-Reform 2016 eine Chance bietet, ein entsprechendes Marktdesign mit wirtschaftlichen Perspektiven für Neu- und Bestandsanlagen umzusetzen."
Begründung (nur gegenüber dem Plenum):
Es ist zu betonen, dass ein neues Marktdesign die wirtschaftlichen Perspektiven für Neu- und Bestandsanlagen sichert. Eine konkrete Festlegung auf das zu wählende Instrument sollte nicht erfolgen.
7. Zu Nummer 9
Nummer 9 ist wie folgt zu fassen:
"9. Der Bundesrat ist der Auffassung, dass die EEG-Reform 2016 eine Chance bietet, ein entsprechendes Marktdesign mit wirtschaftlichen Perspektiven sowohl für Neu- und Bestandsanlagen umzusetzen. Ziel einer Regelung für Biomasse im EEG 2016 muss sein, sowohl Neuanlagen als auch Bestandsanlagen - diesen mittels einer Anschlussförderung - einen wirtschaftlichen Betrieb zu ermöglichen, sofern sie nachhaltige Wärmekonzepte haben, ökologische Anforderungen berücksichtigen, effiziente Technik einsetzen, flexibel / bedarfsgerecht gefahren werden und erfolgreich direktvermarkten."
Begründung (nur gegenüber dem Plenum):
Es ist zu betonen, dass ein neues Marktdesign die wirtschaftlichen Perspektiven sowohl für Neu- und Bestandsanlagen sichert. Eine konkrete Festlegung auf das zu wählende Instrument sollte nicht erfolgen.
8. Zu Nummer 9 Satz 2
In Nummer 9 ist Satz 2 wie folgt zu fassen:
"Ziel von Regelungen zur Biomasse muss es sein, sowohl Neuanlagen zu berücksichtigen als auch eine Anschlussförderung für Bestandsanlagen mit dem Ziel des wirtschaftlichen Betriebs zu ermöglichen, sofern sie effiziente Konzepte zur bedarfsgerechten Vermarktung von Strom und Wärme besitzen."
Begründung (nur gegenüber dem Plenum):
Mit dem Begriff "Regelungen" lässt man sich weitere Optionen für eine mögliche Förderung von Bioenergieanlagen durch das EEG 2016 offen. Derzeit ist noch unklar, ob ein Ausschreibungsmodell für Neu- und Altanlagen überhaupt in jedem Fall sinnvoll ist und wie es gestaltet werden kann.
Ferner wird durch die Änderungen im letzten Satz deutlich, dass vor allem effiziente Bioenergieanlagen mit einem hohen Wirkungsgrad unterstützt werden sollen.
Zu deren Eigenschaften gehören z.B. eine nachhaltige Wärmenutzung sowie eine bedarfsgerechte, flexible Energieerzeugung (Stichwort Systemdienstleistung).