Antrag der Länder Schleswig-Holstein, Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg, Rheinland-Pfalz
Entschließung des Bundesrates zur Absicherung der Geburtshilfesituation

Der Ministerpräsident des Landes Schleswig-Holstein Kiel, 7. März 2014

An den Präsidenten des Bundesrates
Herrn Ministerpräsidenten
Stephan Weil

Sehr geehrter Herr Präsident,
die Landesregierungen von Schleswig-Holstein, Baden-Württemberg,

Brandenburg und Rheinland-Pfalz sowie der Senat des Landes Berlin haben beschlossen, den als Anlage beigefügten Antrag für eine Entschließung des Bundesrates zur Absicherung der Geburtshilfesituation beim Bundesrat einzubringen.

Ich bitte Sie, diesen gemäß § 36 Absatz 2 der Geschäftsordnung des Bundesrates auf die Tagesordnung der 920. Sitzung am 14. März 2014 zu setzen und eine sofortige Sachentscheidung herbeizuführen.

Mit freundlichen Grüßen
Torsten Albig

Entschließung des Bundesrates zur Absicherung der Geburtshilfesituation

I. Der Bundesrat stellt fest:

Die Beiträge für die Berufshaftpflichtversicherung der freiberuflich tätigen Hebammen in der Geburtshilfe haben sich in den vergangenen Jahren stark erhöht. Es ist nicht auszuschließen, dass den freiberuflich tätigen Hebammen in der Geburtshilfe ab Sommer 2015 möglicherweise überhaupt keine Berufshaftpflichtversicherung mehr zur Verfügung steht. Dies führt vermehrt dazu, dass freiberuflich tätige Hebammen in der Geburtshilfe ihre Tätigkeit aufgeben, weil sich die hohen Versicherungsbeiträge kaum noch erwirtschaften lassen.

Eine tragfähige Lösung dieses Problems ist zur Sicherstellung einer flächendeckenden Versorgung der Geburtshilfe dringend notwendig. Eine weitere Schwächung der freiberuflichen Geburtshilfe und damit Versorgungslücken sind zu verhindern.

Der Bundesrat begrüßt, dass eine interministerielle Arbeitsgruppe unter Federführung des Bundesministeriums für Gesundheit gegründet wurde, um die Themen in der Hebammenversorgung, auch die die über Vergütungsfragen hinausreichenden, zu diskutieren und Lösungsansätze zu identifizieren.

Die von dieser Arbeitsgruppe identifizierten Lösungsansätze sind seitens der Bundesregierung nun zügig umzusetzen.

II. Der Bundesrat bittet daher die Bundesregierung: