Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 22. Mai 2008 zu der tragischen Lage in Birma

Zugeleitet mit Schreiben des Generalsekretärs des Europäischen Parlaments - 112095 - vom 13. Juni 2008.

Das Europäische Parlament hat die Entschließung in der Sitzung am 22. Mai 2008 angenommen.

Das Europäische Parlament,

A. in der Erwägung, dass der Zyklon Nargis am 2. und 3. Mai 2008 die südlichen Regionen Birmas einschließlich Ranguns, der größten Stadt des Landes, und des Irawadi-Deltas, in dem fast die Hälfte der Bevölkerung Birmas lebt, schwer verwüstet hat,

B. in der Erwägung, dass die birmanischen Staatsmedien bisher 77 738 Tote und 55 917 Vermisste gemeldet haben, während unabhängige Beobachter und internationale Hilfsorganisationen von mindestens 100 000 Toten ausgehen, in der Erwägung, dass nach Schätzungen der Vereinten Nationen zwischen 1,6 und 2,5 Millionen Menschen schwer betroffen sind und dringend Hilfe brauchen,

C. in der Erwägung, dass der regierende Staatsrat für Frieden und Entwicklung Warnungen ignoriert und ausgesprochen lange gebraucht hat, bis er auf die Notlage reagiert und ausländische Hilfe akzeptiert hat: bis jetzt hat er nur sehr begrenzt internationale humanitäre Hilfslieferungen in das Land erlaubt und darauf bestanden, dass sie vom Militär verteilt werden; ferner in der Erwägung, dass er die Ausstellung von Visa für Katastrophenhilfs- und Logistikexperten der Vereinten Nationen und anderer Organisationen verzögert,

D. in der Erwägung, dass das humanitäre Recht vorschreibt, dass humanitäre Hilfe neutral und unabhängig geleistet werden muss,

E. in der Erwägung, dass die Junta trotz der schlimmen Notlage, in der sich Zehntausende von Menschen nach dem verheerenden Zyklon befanden, und trotz der Aufforderung des UN-Untergeneralsekretärs für humanitäre Angelegenheiten, das Referendum zu annullieren oder zu verschieben, an der Durchführung des Referendums am 10. Mai 2008 festhielt, mit Ausnahme der am meisten betroffenen Gebiete, in denen es auf den 24. Mai 2008 verschoben wurde,

F. in der Erwägung, dass die birmanische Regierung internationale Hilfsbemühungen blockiert und dabei völlig außer Acht lässt, dass der Mangel an sauberem Wasser, Lebensmitteln und medizinischer Versorgung wahrscheinlich zu Infektionskrankheiten und damit zu einer noch wesentlich höheren Zahl von Opfern führen wird,

G. in der Erwägung, dass im Deltagebiet bestimmte Volksgruppen, insbesondere die Karen, die bereits vorher unter willkürlicher Diskriminierung und Entbehrungen gelitten haben, schwer getroffen wurden,

H. in der Erwägung, dass das Arbeitsumfeld für die Bereitstellung humanitärer Hilfe bereits stark eingeschränkt war, seit dem die birmanische Regierung im Februar 2006 neue Leitlinien mit komplizierten Reise- und Überwachungsverfahren für ausländisches Personal herausgegeben hatte,

I. in der Erwägung, dass die Kommission zwei Tage nach dem Zyklon 2 Millionen EUR bereitgestellt hat, um zu helfen, die Grundbedürfnisse der Überlebenden im Katastrophengebiet zu decken; des Weiteren in der Erwägung, dass sich die Höhe der von der Europäischen Union zugesagten Hilfe derzeit auf 17 Millionen EUR beläuft und auf über 30 Millionen EUR angehoben werden könnte, wenn die birmanische Führung internationale Hilfe zulassen würde,

J. in der Erwägung, dass das für Entwicklung zuständige Mitglied der Kommission keine Erlaubnis erhalten hat, in die am schwersten betroffenen Gebiete zu reisen, und dass seine Bitten, Mitarbeitern von Hilfsorganisationen leichteren Zugang zum Irawadi-Delta zu gewähren, ignoriert wurden,

K. in der Erwägung, dass mehrere Regierungen, einschließlich solcher von Mitgliedstaaten der Europäischen Union, gefordert haben, im Falle Birmas den von den Vereinten Nationen zur Rettung der Opfer von Völkermord und Verbrechen gegen die Menschlichkeit aufgestellten Grundsatz der "Verpflichtung, Schutz zu gewähren" anzuwenden,