Empfehlungen der Ausschüsse
Gesetz zur Stärkung der Sicherheit in der Informationstechnik des Bundes

860. Sitzung des Bundesrates am 10. Juli 2009

A.

B.

Begründung

Der Bundesrat hatte am 06.03.2009 zu dem Gesetzentwurf ausführlich Stellung genommen - BR-Drs. 062/09(B) HTML PDF - und u. a. um Einfügung zusätzlicher Regelungen in § 8 Absatz 4 gebeten. Mit diesen zusätzlichen Regelungen sollte sichergestellt werden, dass die Länderinteressen insbesondere bei Vorgaben und Festlegungen im Bereich Standardisierung, die sich auf die Informationstechnik in der Verantwortung der Länder und Kommunen auswirken können, gewahrt bleiben.

Der Bundesrat erkennt grundsätzlich das berechtigte Interesse des Bundes an, seine IT-Systeme durch geeignete Maßnahmen zu schützen, indem er technische Vorgaben für die Sicherung der Informationstechnik in der Bundesverwaltung festlegt und Maßnahmen ergreift, um Gefahren für die Sicherheit der Informationstechnik des Bundes abzuwehren. Er will das weitere Gesetzgebungsverfahren daher nicht verzögern. Andererseits muss den berechtigten Interessen der Länder Rechnung getragen werden.