Beschluss des Bundesrates
Gesetz zur Änderung des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes zur Umsetzung des Urteils des Europäischen Gerichtshofs vom 7. November 2013 in der Rechtssache C-72/12

Der Bundesrat hat in seiner 938. Sitzung am 6. November 2015 beschlossen, zu dem vom Deutschen Bundestag am 15. Oktober 2015 verabschiedeten Gesetz einen Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 des Grundgesetzes nicht zu stellen.