978. Sitzung des Bundesrates am 7. Juni 2019
A
1. Der Ausschuss für Agrarpolitik und Verbraucherschutz empfiehlt dem Bundesrat, die Entschließung nach Maßgabe folgender Änderung zu fassen:
Zu Nummer 9, 10 und 11 - neu -
Nach Nummer 8 sind die folgenden Nummern anzufügen:
- "9. Der Bundesrat stellt fest, dass gerade bei den Verbraucherinnen und Verbrauchern in der Praxis immer noch große Defizite bei der sinnvollen Nutzung von gesicherten Smart Metern, transparenten Verbrauchskontrollen und Steuerungseinrichtungen sowie energiemarktkonformen zeit- und lastvariablen Tarifen bestehen. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, die gesetzlichen Rahmenbedingungen zu verbessern.
- 10. Mit dem Clean Energy Package und insbesondere mit der novellierten Strombinnenmarktrichtlinie schafft die Europäische Union die rechtlichen Grundlagen dafür, dass auch Haushaltskunden durch eine aktive Marktteilnahme beispielsweise als Prosumer an den Entwicklungen der Energiewende teilhaben und davon profitieren können. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, frühzeitig die nationalen gesetzlichen Rahmenbedingungen anzupassen und die entsprechenden Festlegungen im Sinne der Verbraucherinnen und Verbrauchern zu treffen.
- 11. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung weiter auf, für die Verbraucherinnen und Verbraucher Anreize für ein flexibles Verbrauchsverhalten durch eine Stärkung der Strompreissignale bei der Preisbildung vorzusehen. Diese Anreize können sowohl aus dem Bereich der Beschaffung als auch aus dem Bereich der Netzentgelte kommen."
Folgeänderung:
Der Begründung sind folgende Absätze anzufügen:
"Die Verbraucherinnen und Verbraucher sind wichtige Akteure auf den Energiemärkten. Im Zuge der Energiewende müssen daher die Marktregeln und Marktmechanismen verbraucherfreundlich weiterentwickelt werden. Mit geeigneten Maßnahmen kann die Energiewende kosteneffizienter und verbraucherfreundlicher gestaltet und systembedingten Kostensteigerungen für die Verbraucherinnen und Verbraucher aktiv entgegengewirkt werden. Unter anderem müssen die Regelungen mehr Flexibilität insbesondere auf der Nachfrageseite ermöglichen und die Grundlagen für neue flexiblere Produkte, z.B. bei Smart-Home-Anwendungen, Smart Metern, Eigenverbrauchsoptimierung und der Marktintegration von Prosumern, schaffen. Für eine bessere Synchronisation der fluktuierenden erneuerbaren Stromerzeugung und dem Energieverbrauch können zeit- und lastvariable Tarife dienen, die ein flexibles Verhalten belohnen. Diese Anreize können sowohl aus dem Bereich der Beschaffung (EEX/Börsenpreise) als auch aus dem Bereich der Netzentgelte (Messung/Netzstabilität/Versorgungssicherheit) kommen.
Mit dem Legislativpaket "Winterpaket zur Energieunion (Clean Energy Package)", das 2018 angenommen wurde, hat die Kommission weitreichende gesetzliche Vorgaben für den Verbraucherschutz und die Energieverbraucherrechte geschaffen, die von den Mitgliedstaaten umgesetzt werden müssen."
Begründung (nur gegenüber dem Plenum):
Auf die anzufügende Begründung wird verwiesen.
B
2. Der Finanzausschuss und der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit empfehlen dem Bundesrat, die Entschließung zu fassen.
C
Der federführende Wirtschaftsausschuss hat seine Beratungen noch nicht abgeschlossen.*
- * Das Land Schleswig-Holstein hat beantragt, die Vorlage auf die Tagesordnung der 978. Sitzung des Bundesrates am 7. Juni 2019 zu setzen.