Bundesministerium für Wirtschaft und Energie Berlin, 16. Juni 2020
Parlamentarischer Staatssekretär
An den Präsidenten des Bundesrates
Herrn Ministerpräsidenten
Dr. Dietmar Woidke
Sehr geehrter Herr Präsident,
namens der Bundesregierung übersende ich Ihnen in der Anlage die Antwort der Bundesregierung zur Entschließung des Bundesrates für den umfassenden Aufbau einer Wasserstoffwirtschaft auf Basis erneuerbarer Energien vom 8. November 2019 (BR-Drs. 450/19(B) .
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Bareiß siehe Drucksache 450/19(B) Drucksache 367/20 (PDF)
Entschließung des Bundesrates für den umfassenden Aufbau einer Wasserstoffwirtschaft auf Basis erneuerbarer Energien vom 8. November 2019 (BR-Drs. 450/19(B)
Die Mehrzahl der in der Entschließung angesprochenen Fragen wird im Rahmen der Umsetzung der Nationalen Wasserstoffstrategie adressiert, die am 10. Juni 2020 vom Bundeskabinett gebilligt wurde.
Ergänzend zu Ziff. 1:
Die Bundesregierung teilt die Ansicht, dass vorzugsweise aus erneuerbaren Energien erzeugter Wasserstoff die Möglichkeit bietet, die Dekarbonisierung in Sektoren umzusetzen, die einer direkten Elektrifizierung aus technischen oder ökonomischen Gründen nur schwer zugänglich sind. Dabei ist aus Sicht der Bundesregierung Wasserstoff, der auf Basis erneuerbarer Energien hergestellt wurde ("grüner" Wasserstoff), besonders nachhaltig. Daher ist es Ziel der Bundesregierung, möglichst "grünen" Wasserstoff zu nutzen, für diesen einen zügigen Markthochlauf zu unterstützen sowie entsprechende Wertschöpfungsketten zu etablieren. Die Bundesregierung geht jedoch gleichzeitig davon aus, dass sich in den nächsten zehn Jahren ein globaler und europäischer Wasserstoffmarkt herausbilden wird. Auf diesem Markt wird auch CO₂-neutraler (z.B. "blauer" oder "türkiser") Wasserstoff gehandelt werden. Aufgrund der engen Einbindung von Deutschland in die europäische Energieversorgungsinfrastruktur wird daher auch in Deutschland CO₂-neutraler Wasserstoff eine Rolle spielen und, wenn verfügbar, zumindest übergangsweise auch genutzt werden.
Ergänzend zu Ziff. 3:
Die vorhandenen Wasserstoffstrategien der Bundesländer wurden als wichtige Diskussionsbeiträge bei der Erarbeitung der Nationalen Wasserstoffstrategie berücksichtigt. Die Bundesländer werden in die Umsetzung der Nationalen Wasserstoffstrategie eingebunden.
Ergänzend zu Ziff. 4b:
Im Rahmen der anstehenden EEG-Novelle werden auch die für das Erreichen des 65%-Ziels erforderlichen Ausschreibungs- und Ausbaumengen bei den erneuerbaren Energien im Strombereich adressiert. Die Novelle soll noch vor der Sommerpause durch das Kabinett beschlossen werden. In dem Zusammenhang werden auch die aktuelle Regelung zum Netzausbaugebiet sowie Instrumente zur regionalen Steuerung beim Ausbau erneuerbarer Energien geprüft.
Ergänzend zu Ziff. 4h:
Das Klimaschutzprogramm 2030 der Bundesregierung sieht vor, dass die Anschaffung von LKW mit alternativen, klimaschonenden Antrieben einschließlich Wasserstofftechnologien unterstützt und der Ausbau einer bedarfsgerechten Tank- und Ladeinfrastruktur gefördert wird. Zudem soll auch eine CO₂-Differenzierung der LKW-Maut zugunsten klimaschonender Antriebe und die notwendige Novelle der Eurovignetten-Richtlinie vorangetrieben werden. Das Programm sieht vor, dass die Bundesregierung einen ab 2023 wirksamen CO₂-Aufschlag auf die LKW-Maut unter Ausnutzung des rechtlichen Spielraums einführen wird. Der europäische Rechtsrahmen für einen solchen CO₂-Aufschlag und eine solche Differenzierung wird derzeit in der zuständigen Ratsarbeitsgruppe zur Novelle der Eurovignetten-Richtlinie erarbeitet. Die Verabschiedung der revidierten Richtlinie macht eine anschließende Umsetzung ins deutsche Recht erforderlich.
Ergänzend zu Ziff. 5a:
Die Strompreise sind neben den hohen Investitionskosten für die Elektrolyseure ein wesentlicher Kostenfaktor für die Produktion von grünem Wasserstoff. Grundsätzlich sind bei den staatlich veranlassten Strompreisbestandteilen hinsichtlich ihrer Höhe insbesondere die Netzentgelte, die EEG-Umlage sowie die Stromsteuer relevant. Die Bundesregierung prüft derzeit, ob die Wasserstoffproduktion über Ausschreibungen von Elektrolyseleistungen gefördert werden kann.
Die EEG-Umlage soll gemäß der Einigung im Vermittlungsausschuss vom Dezember 2019 reduziert werden, indem hierfür Mittel aus der CO₂(Bepreisung nach dem Brennstoffemissionshandelsgesetz genutzt werden. Von dieser Strompreisentlastung durch die Reduktion der EEG-Umlage profitieren technologieneutral sämtliche Stromverbraucher und Sektorkopplungstechnologien. Dazu gehört auch die Erzeugung von grünem Wasserstoff zur Nutzung im Schienenverkehr.
Ergänzend zu Ziff. 6:
Die Bundesregierung wird die erkennbare Dynamik nutzen und auch im Rahmen der 2020 anstehenden deutschen EU-Ratspräsidentschaft das Thema Wasserstoff im Sinne der Nationalen Wasserstoffstrategie weiter vorantreiben.