Der Bundesrat hat in seiner 848. Sitzung am 10. Oktober 2008 beschlossen, zu dem Tätigkeitsbericht und zu den Sondergutachten gemäß § 121 Abs. 3 TKG und §§ 44 und 47 Abs. 1 PostG wie folgt Stellung zu nehmen:
Der Bundesrat begrüßt, dass sich die von der Bundesregierung vorgenommene Bewertung zu den Fragen
- - der umsatzsteuerlichen Behandlung von Briefdienstleistungen,
- - der Missbrauchsaufsicht bei der Entgeltregulierung im Bereich der gewerblichen Briefsendungen (ab einer Mindesteinlieferungsmenge von 50 Stück) und
- - des Post-Universaldienstes
weitgehend mit der Auffassung deckt, die der Bundesrat in seiner Stellungnahme zu den im vergangenen Jahr vorgelegten Berichten der Bundesnetzagentur und der Monopolkommission geäußert hat (vgl. BR-Drs. 944/07(B)
vom 14. März 2008). Der Bundesrat stellt aber auch fest, dass die erforderlichen Änderungen
- - des Postgesetzes und
- - der Universaldienstleistungsverordnung" title="Schlagwortsuche">Post-Universaldienstleistungsverordnung
den parlamentarischen Gremien bislang nicht zur Beratung vorgelegt wurden. Er sieht insofern weiterhin aktuellen gesetzgeberischen Handlungsbedarf und fordert eine schnellstmögliche Einbringung der entsprechenden Entwürfe, um eine abschließende Entscheidung noch in der laufenden Wahlperiode sicherzustellen.