841. Sitzung des Bundesrates am 15. Februar 2008
- 1. Der federführende Gesundheitsausschuss, der Ausschuss für Innere Angelegenheiten und der Ausschuss für Kulturfragen empfehlen dem Bundesrat, der Verordnung gemäß Artikel 80 Abs. 2 des Grundgesetzes zuzustimmen.
- 2. Der federführende Gesundheitsausschuss empfiehlt dem Bundesrat ferner, folgende Entschließung zu fassen:
Aus Anlass der Behandlung der TPG-Gewebeverordnung sowie der Änderung der Arzneimittel- und Wirkstoffherstellungsverordnung (vgl. BR-Drucksache 938/07 (PDF) ) betont der Bundesrat nochmals seine bereits mit Beschluss vom 6. Juli 2007 (vgl. BR-Drucksache 385/07(B)
) zum Ausdruck gebrachte Position, dass für Gewebe zwar sichere, aber gleichzeitig auch praktikable und unbürokratische Regelungen erforderlich sind.Aus diesem Grund soll der mit Beschluss vom 6. Juli 2007 (vgl. BR-Drucksache 385/07(B)
) erbetene Erfahrungsbericht der Bundesregierung ganz ausdrücklich auch die Konsequenzen, die sich durch die geänderte Arzneimittel- und Wirkstoffherstellungsverordnung sowie die TPG-Gewebeverordnung für die Gewebeeinrichtungen ergeben, mit beinhalten.Dabei soll besonders berücksichtigt werden, ob die gegenwärtig getroffenen Regelungen zur Gewebeentnahme sowohl in der Arzneimittel- und Wirkstoffherstellungsverordnung als auch der TPG-Gewebeverordnung rechtlich notwendig, fachlich sinnvoll und praktisch umsetzbar sind.