Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments zur politischen Lage und zur Unabhängigkeit der Medien in Belarus

Zugeleitet mit Schreiben des Generalsekretärs des Europäischen Parlaments - 3985 - vom 7. September 2005. Das Europäische Parlament hat die Entschließung in der Sitzung am 7. Juli 2005 angenommen.

Entschließung des Europäischen Parlaments zur politischen Lage und zur Unabhängigkeit der Medien in Belarus

Das Europäische Parlament,

A. in der Erwägung, dass sich die Situation in Belarus keineswegs verbessert, sondern weiter verschlechtert und einen Punkt erreicht hat, an dem die grundlegenden Menschenrechte mit Füßen getreten werden, das Repräsentantenhaus über keinerlei Gesetzgebungsbefugnisse verfügt und das Wirtschaftsleben vom Präsidenten kontrolliert wird; in der Erwägung, dass diese Verstöße die Inhaftierung und andere Formen von Repressalien gegen die Mitglieder der demokratischen Opposition umfassen,

B. in der Erwägung, dass die Europäische Union bereits mehrfach die Verhaftung wichtiger Oppositionsführer durch die Regierung Lukaschenko angeprangert hat und dass keine Fortschritte bezüglich der ungeklärten Fälle mehrer verschwundener Personen zu verzeichnen sind,

C. in der Erwägung, dass in den vergangenen Jahren mehrere politische Parteien, 22 unabhängige Zeitungen, über fünfzig demokratische nichtstaatliche Organisationen auf verschiedenen Ebenen und mit unterschiedlichen politischen Ausrichtungen sowie verschiedene Bildungseinrichtungen "aus technischen Gründen" geschlossen wurden, dass aber diese Organisationen in allen Fällen eindeutig wegen Kritik am Präsidenten und seiner Politik bestraft wurden,

D. unter Hinweis darauf, dass die UN-Menschenrechtskommission im April 2005 Kritik an Belarus übte, weil es ständig Meldungen gab über die Behelligung und Schließung von nichtstaatlichen Organisationen, nationalen Minderheitsorganisationen, Vertreibern von unabhängigen Medien, Oppositionsparteien, unabhängigen Gewerkschaften und religiösen Organisationen sowie die Behelligung von Personen, die sich für Demokratie einsetzten, einschließlich unabhängiger Medien,

E. in der Erwägung, dass die Anmeldung neuer Zeitungen von den staatlichen Organen gestoppt wurde und dass viele bestehende Zeitungen mit Geldbußen belegt wurden, die es ihnen unmöglich machen, weiterhin zu veröffentlichen;

F. in der Erwägung, dass es in Belarus nach wie vor zu politisch motivierten Festnahmen und Verfahren gegen Aktivisten der demokratischen Bewegung und unabhängige Journalisten sowie zur Deportation ausländischer Bürger kommt, sowie in der Erwägung, dass zwei Journalisten der Zeitung "Pahonia", Paval Mazejka und Mikola Markievic, sowie der Verleger der Zeitung "Rabocy", Viktar Ivaskievic, zu Gefängnisstrafen zwischen sechs und neun Monaten verurteilt wurden,

G. in der Erwägung, dass die Verantwortlichen des Bundes der Polen in Belarus vom belarussischen Justizministerium am 12. Mai 2005 als illegal erklärt wurden, eine Druckerei es auf Anweisung der Regierung ablehnte, die polnische Wochenzeitung "Glos znad Niemna" zu drucken, und statt dessen gefälschte Ausgaben im Auftrag der Regierung gedruckt wurden,

H. in der Erwägung, dass 2000 der ORT-Korrespondent Dzmitry Zavadzki verschwand und dass die belarussischen Behörden die Untersuchung zu verschleppen scheinen, sowie in der Erwägung, dass Vieranika Carkasava, eine Journalistin der Zeitung "Salidarnasc", am 20. Oktober 2004 ermordet wurde und sich gewalttätige Übergriffe gegen Journalisten häufen,

I. in der Erwägung, dass das Verlagswesen und der Vertrieb inzwischen vom Staat monopolisiert werden und dass die verbliebenen privaten Verleger mit hohen Geldstrafen rechnen müssen, wenn sie unabhängige Zeitungen veröffentlichen, weshalb viele unabhängige Zeitungen im Ausland, darunter in Russland, herausgegeben, oft aber an der Grenze von den belarussischen Behörden konfisziert werden,

J. in der Erwägung, dass alle nationalen und regionalen Fernseh- und Radiosender in den Händen der Regierung sind oder vom Staat kontrolliert werden,

K. in der Erwägung, dass alle Kabelnetzbetreiber strafrechtlich verfolgt werden, wenn sie ausländische Kanäle anbieten, die von der belarussischen Regierung nicht genehmigt wurden, und dass auf dieser Grundlage alle ukrainischen Sender sowie der polnische Kanal Polonia für eine Ausstrahlung durch belarussische Kabelnetzbetreiber verboten wurden,

L. in der Erwägung, dass alle Internetverbindungen über ein vom Staat betriebenes Konglomerat laufen, das zahlreiche Konten und Seiten des World Wide Web blockiert hat,

M. in der Erwägung, dass der Vertreter der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) im März 2005 in einem Bericht über die Freiheit der Medien seine ernste Besorgnis über die gravierende Lage der unabhängigen Medien in Belarus zum Ausdruck brachte, inbesondere über die sinkende Zahl von Anmeldungen unabhängiger Zeitungen und den gestiegenen Druck auf die Medien durch justizielle, außergerichtliche und wirtschaftliche Mittel,

1 Angenommene Texte, P6_TA(2005)0080.