Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Haushaltsgrundsätzegesetzes
(Haushaltsgrundsätzemodernisierungsgesetz - HGrGMoG)

854. Sitzung des Bundesrates am 13. Februar 2009

A.

Zum Gesetzentwurf allgemein

Der Bundesrat bittet, im weiteren Gesetzgebungsverfahren die Möglichkeit einer an die Haushaltsplanaufstellung gekoppelten Pflicht der Länder zur Vorlage des Finanzplans zu prüfen.

Die gesetzlichen Bestimmungen zur Erstellung und Vorlage des Finanzierungsplans sind sowohl im StabG als auch im HGrG geregelt. Es gibt unterschiedliche Rechtsauffassungen darüber, ob auch die Länder, die ihren Haushaltsplan für zwei Jahre aufstellen (§ 9 Absatz 1 HGrG), dennoch den Finanzplan jährlich aktualisieren und vorlegen (§ 50 Absatz 3 HGrG, §§ 9 Absatz 3, 14 StabG) müssen. Der administrative Aufwand für die Aktualisierung ist groß und steht in keinem Verhältnis zum Informationsgewinn. Es sollte deshalb den Ländern, die einen Zwei-Jahres-Haushalt aufstellen, freigestellt werden, ihren Finanzplan auch nur alle zwei Jahre zu aktualisieren und vorzulegen.

B.