Unterrichtung durch das Bundesministerium der Finanzen Fz Haushaltsführung 2005
Weitere Einwilligung in eine überplanmäßige Ausgabe bei Kapitel 1710 Titel 681 01 - Erziehungsgeld -

Der Parlamentarische Staatssekretär Berlin, den 6. Januar 2006
beim Bundesminister der Finanzen
Karl Diller MdB

An den Präsidenten des Bundesrates
Herrn Ministerpräsidenten
Peter Harry Carstensen

Sehr geehrter Herr Präsident,
gemäß § 37 Abs. 4 BHO teile ich mit, dass das Bundesministerium der Finanzen auf Antrag des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend seine Einwilligung nach Art. 112 GG erteilt hat, bei Kap. 1710 Tit. 681 01

Die überplanmäßige Ausgabe dient der Erfüllung einer Rechtsverpflichtung. Die Rechtsverpflichtung beruht auf Pflichten nach dem Bundeserziehungsgeldgesetz.

Die Zahl der Erziehungsgeldempfänger lag höher als bei der Haushaltsaufstellung erwartet.

Auf Grund des aktuellen Mittelabflusses ist eine weitere überplanmäßige Ausgabe nötig die über eine bereits bewilligte überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 135 Mio. € hinausgeht.


Mit freundlichen Grüßen
Karl Diller