Beschluss des Bundesrates
Gesetz zur Änderung agrarmarktrechtlicher Bestimmungen

Der Bundesrat hat in seiner 906. Sitzung am 1. Februar 2013 beschlossen, zu dem vom Deutschen Bundestag am 29. November 2012 verabschiedeten Gesetz einen Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 des Grundgesetzes nicht zu stellen.

Der Bundesrat hat ferner beschlossen, folgende Entschließung zu fassen: