Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates zu schwerwiegenden grenzüberschreitenden Gesundheitsbedrohungen COM (2011) 866 final

893. Sitzung des Bundesrates am 2. März 2012

A

Der Gesundheitsausschuss empfiehlt dem Bundesrat, zu der Vorlage gemäß Artikel 12 Buchstabe b EUV wie folgt Stellung zu nehmen:

B

Der federführende Ausschuss für Fragen der Europäischen Union (EU), der Ausschuss für Agrarpolitik und Verbraucherschutz (AV), der Gesundheitsausschuss (G) und der Ausschuss für Innere Angelegenheiten (In) empfehlen dem Bundesrat, zu der Vorlage gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG wie folgt Stellung zu nehmen:

Begründung (nur gegenüber dem Plenum):

Es soll ein Frühwarn- und Reaktionssystem aufgebaut werden (siehe insbesondere Artikel 8 und 9 des vorliegenden Beschlussvorschlags). Im Sektor Gesundheitlicher Verbraucherschutz sind jedoch bereits Schnellwarnsysteme für gesundheitsbezogene Warnmeldungen etabliert, so dass die Gefahr gesehen wird, dass hier Parallelstrukturen entstehen können.

Diese befürchtete Schaffung von Parallelstrukturen wäre nicht zielführend. Die dadurch verursachte Doppelarbeit würde nicht nur zusätzliche Kosten, sondern aufgrund unklarer Zuständigkeiten auch ineffiziente Abläufe verursachen und muss daher von vornherein vermieden werden.