Antrag des Landes Rheinland-Pfalz
Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Erbschaftsteuer- und Bewertungsrechts
(Erbschaftsteuerreformgesetz - ErbStRG)

Punkt 33 der 841. Sitzung des Bundesrates am 15. Februar 2008

Der Bundesrat möge beschließen, zu dem Gesetzentwurf gemäß Artikel 76 Abs. 2 des Grundgesetzes wie folgt Stellung zu nehmen:

Zum Gesetzentwurf insgesamt

Durch die Vielzahl der vorgeschlagenen Änderungen werden die vereinbarten Eckpunkte in erheblichem Umfang verändert und das Gesamtkonzept zum Teil ausgehöhlt.

Insbesondere ist bei allen Vorschlägen festzustellen, dass sie sich aufkommensmindernd auswirken und in ihrer Summe dazu führen, dass das angestrebte Aufkommen von 4 Mrd. nicht erreicht werden kann. Aus diesem Grund sind aufkommenstabilisierende Maßnahmen erforderlich. Der Bundesrat bittet daher die Bundesregierung zu prüfen, durch welche Änderungen das angestrebte Aufkommen erreicht werden kann.

Folgende Korrekturen kommen beispielsweise in Betracht: