Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Erstes Gesetz zur Änderung des Auswandererschutzgesetzes

Der Deutsche Bundestag hat in seiner 214. Sitzung am 13. Dezember 2012 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend - Drucksache 17/11772 - den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Auswandererschutzgesetzes - Drucksache 17/11047 - mit beigefügten Maßgaben, im Übrigen unverändert angenommen.

Fristablauf: 01.02.13
Erster Durchgang: Drs. 457/12 (PDF)

Artikel 1 wird wie folgt geändert: