Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Stellungnahme der Europäischen Kommission zu dem Beschluss des Bundesrates zur Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Zwischenbewertung von Horizont 2020 - Maximierung der Wirkung der EU-Unterstützung für Forschung und Innovation

C(2018) 4217 final Europäische Kommission
Brüssel, 11.7.2018 C(2018) 4217 final

Sehr geehrter Herr Bundesratspräsident,
die Kommission dankt dem Bundesrat für seine Stellungnahme zur Mitteilung der Kommission über die Zwischenbewertung von Horizont 2020: Maximierung der Wirkung der EU-Unterstützung für Forschung und Innovation

{COM (2018) 2 final}.

Herrn Michael MÜLLER
Präsident des Bundesrates
Leipziger Straße 3-4
10117 Berlin Deutschland

Die Kernaussage der Mitteilung lautet, dass Europa seine Investitionen in Forschung und Innovation erhöhen und die Wirkung der Programme maximieren muss. Die Zwischenbewertung von Horizont 2020 hat ergeben, dass das Programm bislang ein Erfolg gewesen ist, einen hohen europäischen Mehrwert aufweist und spürbare Auswirkungen auf die Wirtschaft sowie Vorteile für die Bürgerinnen und Bürger zeigt.

Die Kommission begrüßt die Unterstützung des Bundesrates für eine Reihe der wesentlichen Empfehlungen der Mitteilung. Die Stellungnahme des Bundesrates war sehr wertvoll für die Vorbereitung von Horizont Europa, dem nächsten EU-Rahmenprogramm für Forschung und Innovation nach 2020, bei der viele der in der Stellungnahme behandelten Fragen angegangen wurden.

Unter Berücksichtigung der aus Horizont 2020 gewonnenen Erkenntnisse, der wertvollen Rückmeldungen von Interessenträgern und Partnern und der bereits in der Mitteilung dargelegten Vorgaben für die Zukunft hat die Kommission im Juni 2018 die Legislativvorschläge für das Forschungs- und Innovationsprogramm der Union für die Zeit nach 2020 vorgelegt.

Die Kommission begrüßt sehr, dass der Bundesrat nachdrücklich betont, wie wichtig angemessene Mittel für die Unterstützung von Projekten und Maßnahmen mit einem hohen Mehrwert auf Unionsebene sind. Dies wird auch von entscheidender Bedeutung sein, um eine akzeptable Erfolgsquote der Vorschläge aufrechtzuerhalten. Die Prämisse " Evolution statt Revolution" wird auf das gesamte Programm angewandt und führt insgesamt zu einem hohen Maß an Kontinuität und Optimierung, etwa im Hinblick auf den Bereich "Wissenschaftsexzellenz" von Horizont 2020, auf die wichtige Rolle der Industrie bei der Bewältigung globaler Herausforderungen und auch auf die wirksame Integration der Sozial- und Geisteswissenschaften. Darüber hinaus bleibt es eine wesentliche Priorität, den uneingeschränkten Zugang und die Relevanz für die Bedürfnisse kleiner und mittlerer Unternehmen zu gewährleisten.

Die Kommission hat sich in der Konzeptionsphase auch um eine wirksame Abstimmung mit den anderen Finanzierungsprogrammen der Europäischen Union bemüht, um den Weg für umfassende Synergien bei der Durchführung zu ebnen. Was die Beziehung zwischen dem künftigen Programm für verteidigungsorientierte Forschung und Horizont Europa betrifft, hat die Kommission verschiedene Optionen in Betracht gezogen und ist sich der Besonderheiten der Verteidigungsforschung voll und ganz bewusst. Bereits in ihrer Mitteilung über die Einrichtung des Europäischen Verteidigungsfonds hat die Kommission ihre Absicht bekundet, für eine Trennung der Haushaltsmittel für die Verteidigungsforschung und für die zivile Forschung zu sorgen.

Die Kommission hofft, mit diesen Ausführungen die in der Stellungnahme des Bundesrates angesprochenen Punkte geklärt zu haben, und sieht der Weiterführung des politischen Dialogs erwartungsvoll entgegen.

Mit freundlichen Grüßen
Frans Timmermans Carlos Moedas
Erster Vizepräsident Mitglied der Kommission