906. Sitzung des Bundesrates am 1. Februar 2013
A
- 1. Der Ausschuss für Familie und Senioren empfiehlt dem Bundesrat, zu dem vom Deutschen Bundestag am 13. Dezember 2012 verabschiedeten Gesetz einen Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 des Grundgesetzes nicht zu stellen.
B
- 2. Der Ausschuss für Familie und Senioren empfiehlt dem Bundesrat ferner, die nachstehende Entschließung zu fassen:
Der Bundesrat bekräftigt seine Auffassung, dass angesichts der im Vergleich zu den Auswanderungswellen des 19. und frühen 20. Jahrhunderts geänderten sozialen Verhältnisse und der seither verbesserten und vermehrten Informations- und Kommunikationsmöglichkeiten kein Bedürfnis mehr für ein Auswandererschutzgesetz besteht (siehe Stellungnahme des Bundesrates zum Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Auswandererschutzgesetzes vom 21. September 2012, Bundesrats-Drucksache 457/12(B) ).
Der Bundesrat bedauert, dass dieser Auffassung im weiteren Gesetzgebungsverfahren nicht gefolgt werden konnte, begrüßt jedoch die Zusage der Bundesregierung, die Anwendung des Gesetzes zu beobachten und zeitnah zu überprüfen (siehe Gegenäußerung der Bundesregierung zu der Stellungnahme des Bundesrates, Bundestags-Drucksache 17/11047).