Unterrichtung durch die Bundesregierung
Stellungnahme der Bundesregierung zu der Entschließung des Bundesrates zur Verordnung über die Bescheinigung über die Meldung als Asylsuchender
(Ankunftsnachweisverordnung - AKNV)

Bundesministerium des Innern
Berlin, 25. Oktober 2016
Parlamentarischer Staatssekretär

An den Präsidenten des Bundesrates
Herrn Ministerpräsidenten
Stanislaw Tillich

Sehr geehrter Herr Präsident,
namens der Bundesregierung übersende ich Ihnen in der Anlage die Antwort der Bundesregierung zur Entschließung § 4 AKNV (BR-Drs. 6/16(B)).

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Ole Schröder

Antwort der Bundesregierung zu der Entschließung des Bundesrates zu § 4 AKNV 0(6/16(B))

Der Entschließung kann aus der Sicht der Bundesregierung aus folgenden Gründen nicht entsprochen werden:

Die Pflicht zur Datenqualitätssicherung nach § 4 Abs. 1 der Ankunftsnachweisverordnung (AKNV) wurde entsprechend den üblichen Regularien für die Ausstellung von Lichtbilddokumenten den Stellen auferlegt, welche das Dokument auch ausstellen (insbesondere wegen zeitlicher und fachlicher Nähe). Die Pflicht zur Datenqualitätssicherung folgt somit der Ausstellungspflicht.