Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinien 90/385/EWG und 93/42/EWG des Rates sowie der Richtlinie 98/8/EG des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die Überarbeitung der Richtlinien über Medizinprodukte KOM (2005) 681 endg.; Ratsdok. 5072/06

Der Bundesrat hat in seiner 820. Sitzung am 10. März 2006 gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG die folgende Stellungnahme beschlossen:

Darüber hinaus würde sich die Überwachung durch die Marktaufsichtsbehörden erschweren. Wenn ein Hersteller mit Sitz außerhalb der EU Medizinprodukte im Binnenmarkt in Verkehr bringt (bringen lässt) und seiner Verpflichtung zur Bestellung eines Bevollmächtigten nicht nachkommt, könnte die Marktaufsichtsbehörde zwar das Inverkehrbringen unsicherer Medizinprodukte durch den Importeur weiterhin verbieten, für die Ermittlungen der Marktaufsichtsbehörde stünde aber kein verantwortlicher Ansprechpartner mehr zur Verfügung.

Die Bundesregierung wird daher aufgefordert, sich bei den weiteren Beratungen dafür einzusetzen, dass die Verantwortlichkeiten des Importeurs in der Richtlinie 93/42/EWG der geltenden Rechtslage entsprechend aufrechterhalten bleiben.