Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Elftes Gesetz zur Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes

Der Deutsche Bundestag hat in seiner 211. Sitzung am 29. November 2012 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung - Drucksache 17/11610 - den von den Fraktionen der CDU/CSU und FDP eingebrachten Entwurf eines Elften Gesetzes zur Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes - Drucksache 17/10771 - mit beigefügten Maßgaben, im Übrigen unverändert angenommen.

Artikel 1 wird wie folgt geändert:

Fristablauf: 01.02.13
Initiativgesetz des Bundestages