Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Verhältnismäßigkeitsrichtlinie (Richtlinie (EU) Nr. 2018/958 ) im Bereich öffentlichrechtlicher Körperschaften

Der Bundesrat hat in seiner 985. Sitzung am 14. Februar 2020 beschlossen, gegen den Gesetzentwurf gemäß Artikel 76 Absatz 2 des Grundgesetzes k e i n e Einwendungen zu erheben.