Beschluss des Bundesrates
Entschließung des Bundesrates zum besseren Verbraucherschutz bei Tätowiermitteln

Der Bundesrat hat in seiner 893. Sitzung am 2. März 2012 beschlossen, die aus der Anlage ersichtliche Entschließung zu fassen.

Anlage
Entschließung des Bundesrates zum besseren Verbraucherschutz bei Tätowiermitteln

I. Der Bundesrat stellt fest:

II. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung:

Begründung:

Analysen der für die Kosmetikuntersuchung in Baden-Württemberg zuständigen Chemischen und Veterinäruntersuchungsämter Freiburg und Karlsruhe haben ergeben, dass von derzeit eingesetzten Tätowierfarben zum Teil erhebliche gesundheitliche Risiken ausgehen. In den untersuchten Stichproben von Tätowiermitteln wurden problematische Inhaltsstoffe, wie krebserregende Abbauprodukte organischer Farbmittel oder auch Farbstoffe, die keinerlei Gesundheitsprüfung durchlaufen haben, festgestellt. Mikrobiologische Verunreinigungen der Tätowiermittel, die aus verschiedenen Untersuchungen berichtet werden, können schwerwiegende Infektionen verursachen.

Für einen wirksamen gesundheitlichen Verbraucherschutz sind die Rechtsvorschriften auf dem Gebiet der Tätowiermittel weder national noch auf europäischer Ebene ausreichend.

Daher sollen in einem ersten Schritt kurzfristig strengere Regelungen für Tätowiermittel in der nationalen Tätowiermittel-Verordnung aufgenommen und in einem zweiten Schritt mittelfristig entsprechende Regelungen auf europäischer Ebene geschaffen werden.