Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zu den Änderungen vom 10. und 11. Juni 2010 des Römischen Statuts des Internationalen Strafgerichtshofs vom 17. Juli 1998

Der Deutsche Bundestag hat in seiner 211. Sitzung am 29. November 2012 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Menschenrechte und humanitäre Hilfe - Drucksache 17/11583 - den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zu den Änderungen vom 10. und 11. Juni 2010 des Römischen Statuts des Internationalen Strafgerichtshofs vom 17. Juli 1998 - Drucksache 17/10975 - unverändert angenommen.

Fristablauf: 01.02.13
Erster Durchgang: Drucksache. 522/12 (PDF)