Empfehlungen der Ausschüsse 821. Sitzung des Bundesrates am 7. April 2006
Vorschlag für eine Verordnung des Rates über die ökologische/biologische Erzeugung und die Kennzeichnung von ökologischen/biologischen Erzeugnissen Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 2092/91 des Rates über den ökologischen Landbau/die biologische Landwirtschaft und die entsprechende Kennzeichnung der landwirtschaftlichen Erzeugnisse und Lebensmittel KOM (2005) 671 endg.; Ratsdok. 5101/06

A


Der federführende Ausschuss für Fragen der Europäischen Union und
der Agrarausschuss
empfehlen dem Bundesrat,
zu der Vorlage
gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG
wie folgt Stellung zu nehmen:


* Einleitungssatz gilt bei Annahme von Ziffer 12 und/oder Ziffer 13 als mitbeschlossen.

Begründung (nur gegenüber dem Plenum):

Der Verordnungsvorschlag enthält viele allgemeine Aussagen, die in Anhängen und Durchführungsverordnungen (im Rahmen eines Verwaltungsausschussverfahrens) konkretisiert werden sollen. Im Übrigen sollen in diesen Durchführungsverordnungen die Lücken geschlossen werden, die im Rahmen der Ratsverordnung offen bleiben. Dies betrifft unter anderem auch Regelungen für Bereiche, die bisher nicht behandelt wurden (z.B. Weinerzeugung). Eine Erarbeitung und Vorlage der Entwürfe dieser entscheidenen Durchführungsregelungen erst nach Verabschiedung der Grundlagenverordnung ist nicht akzeptabel, weil die Detailregelungen entscheidend für die Praxis sind. Durch die Absicht der Kommission, die Grundlagenverordnung noch in diesem Jahr zu verabschieden, besteht derzeit eine erhebliche Verunsicherung der Erzeuger, Verarbeiter und Händler, aber auch der Konsumenten. Dadurch wird die gewünschte Ausweitung des ökologischen Landbaus blockiert. Die bestehende EG-Öko-Verordnung sollte zumindest so lange Gültigkeit haben, bis die Durchführungsverordnungen zu der neuen EG-Öko-Verordnung ausreichend diskutiert wurden.

B