Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Stellungnahme der Europäischen Kommission zu dem Beschluss des Bundesrates zum Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Änderung der Richtlinie 2006/112/EG über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem in Bezug auf die Sonderregelung für Kleinunternehmen

C(2018)3357 final

Europäische Kommission
Brüssel. 05.06.2018

Herrn Michael MÜLLER
Präsident des Bundesrates
Leipziger Straße 3-4
10117 Berlin Deutschland

Sehr geehrter Herr Bundesratspräsident.
die Kommission dankt dem Bundesrat für seine Stellungnahme zum Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Änderung der Richtlinie 2006/112/EG über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem in Bezug auf die Sonderregelung für Kleinunternehmen {COM (2018)21 final}.

Dieser Vorschlag ist Teil eines Reformpakets, das in dem von der Kommission am 7. April 2016 angenommenen "Aktionsplan im Bereich der Mehrwertsteuer" {COM (2016)148final} angekündigt wurde. Ziel ist es einen robusten einheitlichen europäischen Mehrwertsteuerraum zu schaffen, für den ein einfacheres und weniger betrugsanfälliges endgültiges Mehrwertsteuersystem für den Handel innerhalb der Union errichtet werden soll. Bei dem Vorschlag für die Sonderregelung für Kleinunternehmen geht es insbesondere darum, für diese Unternehmen die Befolgungskosten zu verringern, einheitlichere Wettbewerbsbedingungen zu schaffen und die Einhaltung der Mehrwertsteuervorschriften sowie die Überwachung durch die Steuerverwaltungen zu erleichtern.

Die Kommission begrüßt die grundsätzliche Unterstützung der Ziele des Vorschlags durch den Bundesrat und nimmt zur Kenntnis, dass nach Ansicht des Bundesrates der derzeitige nationale Schwellenwert für die Steuerbefreiung und der aktuelle Schwellenwert für den Jahresumsatz in der Union wettbewerbsverzerrende Auswirkungen haben könnten. In diesem Zusammenhang betont die Kommission, dass die Mehrwertsteuerbefreiung von Kleinunternehmen dem Vorschlag zufolge für die Mitgliedstaaten optional wäre. Darüber hinaus weist die Kommission den Bundesrat daraufhin, dass der Vorschlag keinen harmonisierten nationalen Schwellenwert für die Befreiung vorsieht, sondern lediglich eine gemeinsame Obergrenze "für die Mitgliedstaaten festlegt, die die Steuerbefreiung einführen. Es steht den Mitgliedstaaten weiterhin frei, die Höhe des nationalen Schwellenwerts für die Steuerbefreiung an die Erfordernisse der heimischen Wirtschaft anzupassen.

Die Kommission hat darüber hinaus die Bedenken des Bundesrates in Bezug auf die Vereinfachungsmaßnahmen für Kleinunternehmen zur Kenntnis genommen. Die Kommission erkennt an. dass die Unterstützung von Kleinunternehmen und die sich aus der Steueraufsicht ergebenden Anforderungen in einem ausgewogenen Verhältnis stehen müssen. Die Kommission bekräftigt ihr uneingeschränktes Eintreten für die Bekämpfung von Mehrwertsteuerbetrug.

Der Vorschlag wird derzeit im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens im Europäischen Parlament und im Rat erörtert. Die Stellungnahme des Bundesrates wurde den für die laufenden Verhandlungen zuständigen Vertretern der Kommission übermittelt und wird in die Erörterungen einfließen.

Die Kommission sieht einer Fortsetzung des politischen Dialogs erwartungsvoll entgegen.

Mit freundlichen Grüßen

Frans Timmermans Pierre Moscovici
Erster Vizepräsident Mitglied der Kommission