Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, die Europäische Zentralbank, den Europäischen Wirtschaftsund Sozialausschuss, den Ausschuss der Regionen und die Europäische Investitionsbank: Optimale Nutzung der im Stabilitäts- und Wachstumspakt vorgesehenen Flexibilität - COM (2015) 12 final

Der Bundesrat hat in seiner 931. Sitzung am 6. März 2015 gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG die folgende Stellungnahme beschlossen: