Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Stellungnahme der Europäischen Kommission zu dem Beschluss des Bundesrates zum Vorschlag für eine Empfehlung des Rates zur Förderung gemeinsamer Werte, inklusiver Bildung und der europäischen Dimension im Unterricht

C(2018) 4219 final

Europäische Kommission
Brüssel, den 11.7.2018 C(2018) 4219 final

Präsidenten des Bundesrates
Herrn Regierender Bürgermeister
Michael MÜLLER
Leipziger Straße 3-4
10117 Berlin Deutschland

Sehr geehrter Herr Bundesratspräsident,
die Kommission dankt dem Bundesrat für seine Stellungnahme zum Vorschlag der Kommission für eine Empfehlung des Rates zur Förderung gemeinsamer Werte, inklusiver Bildung und der europäischen Dimension im Unterricht (

COM (2018) 23 find}.

Dieser Vorschlag ist Teil einer umfassenderen Initiative, mit der das Zugehörigkeitsgefühl zu Europa durch Bildung und Kultur gestärkt werden soll, und ist eine Antwort auf die Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom Dezember 20171. Darin wird dargelegt, wie sich mit Bildung die gemeinsamen Werte nach Artikel 2 des Vertrags über die Europäische Union - die Achtung der Menschenwürde, Freiheit, Demokratie, Gleichheit, Rechtsstaatlichkeit und die Wahrung der Menschenrechte -fördern lassen. Diese Empfehlung wurde am 22. Mai 2018 vom Rat der Europäischen Union angenommen.

Die Kommission stimmt zu, dass Herausforderungen wie Populismus, Fremdenfeindlichkeit, Nationalismus, Diskriminierung, Verbreitung von Falschinformationen und Radikalisierung multikausaler Natur sind und in verschiedenen Bereichen wurzeln. Aus diesem Grund wird diesen Herausforderungen mit einer Reihe von Strategie- und Finanzierungsinstrumenten begegnet, darunter Mitteilungen der Kommission, Empfehlungen des Rates und Schlussfolgerungen des Rates zu den einzelnen Herausforderungen, wie Radikalisierung3, Integration4, Inklusion5, Falschinformationen und Desinformation im Internet6, um nur einige zu nennen. Mit der Empfehlung soll dargelegt werden, wie Bildung zur Bewältigung dieser Herausforderungen beitragen kann.

Die Kommission teilt ebenso die Ansicht, dass ein Zugehörigkeitsgefühl zu Europa nicht allein durch das Einbringen einer europäischen Dimension in den Unterricht bewerkstelligt werden kann. Dennoch trägt Bildung dazu bei, dass junge Menschen ihr Bewusstsein und ihr Verständnis der Europäischen Union sowie der sozialen, religiösen und kulturellen Vielfalt, des Erbes, der Traditionen und der politischen Gegebenheiten der verschiedenen Mitgliedstaaten erweitern können. Dieses Bewusstsein ist die Voraussetzung für gegenseitigen Respekt, Verständnis und Zusammenarbeit.

Die Kommission begrüßt die Unterstützung des Bundesrates im Hinblick auf die Verknüpfung von inklusiver Bildung und gemeinsamer Werte. Die Kommission teilt die Auffassung, dass ein inklusiver Bildungsansatz eine ausgezeichnete Art und Weise ist, gemeinsame Werte herauszustellen.

Der Kommission ist bewusst, dass der Inhalt der Lehrpläne, der Aufbau des Bildungssystems und die Lehrerausbildung in der Zuständigkeit der Bundesländer liegen. Daher schlug die Kommission eine Empfehlung des Rates vor, die es nationalen und regionalen Behörden ermöglicht, selbst zu entscheiden, wie sie diese Empfehlung umsetzen. Es sei darauf hingewiesen, dass die Kommission in ihrem Vorschlag lediglich zu Orientierungszwecken auf die Europäische Agentur für sonderpädagogische Förderung und inklusive Bildung verweist. In keinem Fall soll der Anschein erweckt werden, dass deren Berichte und Veröffentlichungen als verbindlich zu erachten sind.

Die Kommission plant eine Reihe von Maßnahmen. So sollen praktische Referenzinstrumente und Leitdokumente erstellt und regelmäßig überarbeitet werden sowie die Einbindung von Interessenträgern zur Schließung von Wissenslücken unterstützt werden. Dadurch werden die Zuständigkeiten der nationalen und regionalen Behörden nicht beeinträchtigt. Ein Beispiel für ein solches Referenzinstrument ist die Ausarbeitung von Elementen für einen politischen Handlungsrahmen im Zusammenhang mit der ET-2020-Arbeitsgruppe zur Förderung des Bürgersinns und der gemeinsamen Werte Freiheit, Toleranz und Nichtdiskriminierung durch Bildung. Was die Einbindung von Interessenträgern betrifft, so beabsichtigt die Kommission, Interessenträger dabei zu unterstützen, das Bewusstsein für die in der Empfehlung genannten Herausforderungen zu schärfen und einschlägige Experten in Peer-Learning-Aktivitäten dieser Arbeitsgruppe einzubinden. Dies dürfte ihnen dabei helfen, sich gegenseitig auszutauschen und die europäische Dimension im Unterricht zu fördern.

Was die Maßnahmen anbelangt, die als Reaktion auf die Empfehlung eingeleitet wurden, so hat die Kommission nicht vor, eine formelle Evaluierung der nationalen und regionalen Initiativen durchzuführen. Vielmehr möchte die Kommission von den nationalen und regionalen Behörden erfahren, welche Maßnahmen in ihrem Hoheitsgebiet existieren, die auch für andere nützlich sein und im Rahmen von Peer-Learning-Aktivitäten und des Austauschs bewährter Verfahren geteilt werden könnten.

Schließlich sind mehr Mobilität im Schulbereich und weniger bürokratischer Aufwand zwei zentrale Ziele, die die Kommission mit ihrem im Mai 2018 angenommenen Vorschlage ein Nachfolgeprogramm von Erasmus+ 7 verfolgt.

Die Kommission hofft, dass die in der Stellungnahme des Bundesrates aufgeworfenen Fragen mit diesen Ausführungen geklärt werden konnten, und sieht der Fortsetzung des politischen Dialogs erwartungsvoll entgegen.

Mit freundlichen Grüßen
Frans Timmermans Tibor Navracsics,

Erster Vizepräsident Mitglied der Kommission - COM (2018) 367 und SWD(2018) 276.