Vorschlag des Ständigen Beirats
Neubenennung von Beauftragten des Bundesrates in Beratungsgremien der Europäischen Union
(hier: - Bundesratsbeauftragte, die seit 2011 oder später in Beratungsgremien der Europäischen Union tätig sind sowie - Bundesratsbeauftragte für Beratungen zur Festlegung der Verhandlungsposition der Bundesrepublik Deutschland zu Vorhaben der Europäischen Union, deren Neubestellung in 2014 ansteht.)

In Ergänzung seines Beschlusses vom 19. Dezember 2014 zu BR-Drucksache 300/14 (PDF) benennt der Bundesrat gemäß § 6 Absatz 1 des Gesetzes über die Zusammenarbeit von Bund und Ländern in Angelegenheiten der Europäischen Union vom 12. März 1993, zuletzt geändert durch das Gesetz vom 22. September 2009, in Verbindung mit Abschnitt I der Bund-Länder-Vereinbarung vom 10. Juni 2010, folgende Beauftragte für Beratungsgremien der Kommission und des Rates der Europäischen Union sowie für Weisungssitzungen der Bundesregierung:

Erster Beschluss des Bundesrates vom 19. Dezember 2014, BR-Drucksache 300/14(B) HTML PDF