Beschluss des Bundesrates
Verordnung zur Änderung der Anlage 1 Anhang 1 und Anlage 2 Anhang 1 des Übereinkommens vom 1. September 1970 über internationale Beförderungen leicht verderblicher Lebensmittel und über die besonderen Beförderungsmittel, die für diese Beförderungen zu verwenden sind
(Elfte Verordnung zur Änderung des ATP-Übereinkommens)

Der Bundesrat hat in seiner 920. Sitzung am 14. März 2014 beschlossen, der Verordnung gemäß Artikel 80 Absatz 2 des Grundgesetzes zuzustimmen.