Beschluss des Bundesrates
Verordnung zur Änderung der Anlage 1 des Übereinkommens vom 1. September 1970 über internationale Beförderungen leicht verderblicher Lebensmittel und über die besonderen Beförderungsmittel, die für diese Beförderungen zu verwenden sind
(Zehnte Verordnung zur Änderung des ATP-Übereinkommens)

Der Bundesrat hat in seiner 907. Sitzung am 1. März 2013 beschlossen, der Verordnung gemäß Artikel 80 Absatz 2 des Grundgesetzes zuzustimmen.