Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Neustrukturierung des Zollfahndungsdienstgesetzes

Der Deutsche Bundestag hat in seiner 137. Sitzung am 19. Dezember 2019 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichtes des Finanzausschusses - Drucksache 19/16116 - den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Neustrukturierung des Zollfahndungsdienstgesetzes - Drucksache 19/12088 - mit beigefügten Maßgaben, im Übrigen unverändert angenommen.

Fristablauf: 14.02.20
Erster Durchgang: Drucksache. 228/19 (PDF)

1. Artikel 1 wird wie folgt geändert:

2. Dem Artikel 2 Absatz 4 wird folgende Nummer 3 angefügt:

"3. In § 4 Absatz 1 wird in dem Satzteil vor Nummer 1 die Angabe "2020" durch die Angabe "2024" ersetzt."