Unterrichtung durch das Bundesministerium der Finanzen
Überplanmäßige Ausgabe bei Kapitel 1710 Titel 632 07 - Ausgaben nach § 8 Abs. 2 des Unterhaltsvorschussgesetzes -

Der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister der Finanzen Karl Diller MdB Berlin, den 27. Dezember 2007

An den
Präsidenten des Bundesrates
Herrn Ersten Bürgermeister
Ole von Beust

Sehr geehrter Herr Präsident,

gemäß § 37 Abs. 4 BHO teile ich mit, dass ich auf Antrag des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend meine Einwilligung nach Artikel 112 GG erteilt habe, bei Kapitel 1710 Titel 632 07 eine überplanmäßige Ausgabe bis zur Höhe von 6.000 T€ zu leisten.

Die überplanmäßige Ausgabe dient der Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen nach § 8 Abs. 2 des Unterhaltsvorschussgesetzes.

Durch einen nicht abzuschätzenden Anstieg der Empfängerzahlen zum Jahresende ist es zu höheren Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz gekommen.


Mit freundlichen Grüßen
Karl Diller