Unterrichtung durch die Bundesregierung
Bericht der Bundesregierung über die Evaluation der Umsetzung von § 87a Absatz 6 und § 87b Absatz 4 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch in Bezug auf den datenschutzrechtlichen Grundsatz der Datenvermeidung und Datensparsamkeit insbesondere unter der Einbeziehung der Möglichkeit von Verfahren der Pseudonymisierung*

Bundesministerium für Gesundheit Bonn, 11. Januar 2011

An die Präsidentin des Bundesrates
Frau Ministerpräsidentin
Hannelore Kraft

Sehr geehrte Frau Präsidentin,
dem Bewertungsausschuss wurde mit dem GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz (GKV-WSG) vom 26. März 2007 in § 87 Absatz 8 Fünftes Sozialgesetzbuch (SGB V) der Auftrag erteilt, die Umsetzung zur

in Bezug auf den datenschutzrechtlichen Grundsatz der Datenvermeidung und Datensparsamkeit insbesondere unter Einbeziehung der Möglichkeit von Verfahren der Pseudonymisierung zu evaluieren und dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hierüber bis zum 30. Juni 2010 zu berichten. Auf dieser Grundlage hat das BMG dem Deutschen Bundestag zu berichten.

Den Bericht des BMG an den Deutschen Bundestag möchte ich Ihnen ebenfalls anliegend zur Kenntnisnahme zur Verfügung stellen.

Mit vorzüglicher Hochachtung Dr. Philipp Rösler

* Wird als Bundestags-Drucksache 17/4412 verteilt.