Beschluss des Bundesrates
Zweites Gesetz zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes

Der Bundesrat hat in seiner 985. Sitzung am 14. Februar 2020 beschlossen, zu dem vom Deutschen Bundestag am 19. Dezember 2019 verabschiedeten Gesetz einen Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 des Grundgesetzes nicht zu stellen.

Der Bundesrat hat ferner die folgende Entschließung gefasst:

Der Bundesrat erneuert seine Forderung nach Einführung einer Weidetierprämie.

Auf diese Weise wird die gesellschaftlich anerkannteste Form der Nutztierhaltung angemessen gefördert und zugleich mit der Unterstützung der Weidetierhaltung ein wesentlicher Beitrag zum Natur-, Arten-, Hochwasser- und Klimaschutz und zum Schutz der biologischen Vielfalt geleistet.