Beschluss des Bundesrates
Gesetz zu dem Protokoll Nr. 14 vom 13. Mai 2004 zur Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten über die Änderung des Kontrollsystems der Konvention

Der Bundesrat hat in seiner 819. Sitzung am 10. Februar 2006 beschlossen, zu dem vom Deutschen Bundestag am 19. Januar 2006 verabschiedeten Gesetz einen Antrag gemäß Artikel 77 Abs. 2 des Grundgesetzes nicht zu stellen.