Beschluss des Bundesrates
Gesetz für den Übergangszeitraum nach dem Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union
(Brexit-Übergangsgesetz - BrexitÜG)

Der Bundesrat hat in seiner 974. Sitzung am 15. Februar 2019 beschlossen, dem vom Deutschen Bundestag am 17. Januar 2019 verabschiedeten Gesetz gemäß Artikel 74 Absatz 2, Artikel 84 Absatz 1 Satz 5 und 6 und Artikel 105 Absatz 3 des Grundgesetzes zuzustimmen.