Beschluss des Bundesrates
Gesetz zur Umsetzung der Beteiligungsrichtlinie

Der Bundesrat hat in seiner 854. Sitzung am 13. Februar 2009 beschlossen, zu dem vom Deutschen Bundestag am 18. Dezember 2008 verabschiedeten Gesetz einen Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 des Grundgesetzes nicht zu stellen.