Mitteilung des Präsidenten
Benennung von Beauftragten des Bundesrates in Beratungsgremien der Europäischen Union für die Experten-Arbeitsgruppen "Partizipatorische Verwaltung des kulturellen Erbes" und "Förderung des Zugangs zur Kultur über digitale Medien" im Rahmen des EU-Arbeitsplans Kultur
(2015 bis 2018)

931. Sitzung am 6. März 2015

Die gemeinsame Liste der Beratungsgremien bei Kommission und Rat (Abschnitt I Nummer 2 der Bund-Länder-Vereinbarung) soll um die Experten-Arbeitsgruppen "Partizipatorische Verwaltung des kulturellen Erbes" und "Förderung des Zugangs zur Kultur über digitale Medien" im Rahmen des EU-Arbeitsplans Kultur (2015 bis 2018)ergänzt werden.

Der Bundesrat kann gemäß § 6 Absatz 1 EUZBLG in Verbindung mit Abschnitt I der Bund-Länder-Vereinbarung für diese Expertengruppen je eine Bundesratsbeauftragte oder einen Bundesratsbeauftragten zur ständigen Teilnahme (Liste A) benennen.

- vgl. AE-Nr. 100604 (Schlussfolgerung des Rates und der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten zum Arbeitsplan für Kultur (2015-2018), ABl. C 463 v. 23.12.14, S.4)