Unterrichtung durch das Bundesministerium der Finanzen
Haushaltsführung 2004

Weitere überplanmäßige Ausgabe bei Kapitel 1710 Titel 632 07
Der Parlamentarische Staatssekretär Berlin, den 5. Januar 2005
beim Bundesminister der Finanzen
Karl Diller MdB
II C 4 - FJ 1037 - 006/04 (PDF)

An den
Präsidenten des Bundesrates
Herrn Ministerpräsidenten
Matthias Platzeck

Sehr geehrter Herr Präsident,

gemäß § 37 Abs. 4 BHO teile ich mit, dass das Bundesministerium der Finanzen auf Antrag des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend seine Einwilligung nach Art. 112 GG erteilt hat, bei Kap. 1710 Tit. 632 07 - Ausgaben nach § 8 Abs. 2 des Unterhaltsvorschussgesetzes - eine weitere überplanmäßige Ausgabe bis zur Höhe von 1.693 T€ zu leisten. In Höhe von 807 T€ habe ich von überplanmäßigen Ausgaben Kenntnis genommen, da diese zum Zeitpunkt der Antragstellung bereits verausgabt waren. Bei rechtzeitiger Antragstellung hätte ich meine Einwilligung auch für diesen Teilbetrag erteilt.

Die überplanmäßige Ausgabe dient der Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen nach § 8 Abs. 2 des Unterhaltsvorschussgesetzes. Die Höhe der Zahlungen bemisst sich nach den Regelbeträgen für den Unterhalt eines Kindes in Abhängigkeit von der Altersstufe und dem anzurechnenden Kindergeld. Die tatsächlichen Regelbeträge nach der Regelbetragsverordnung wurden stärker erhöht als bei der Haushaltsaufstellung angenommen worden war.

Der aktuelle Mittelabfluss macht über die bereits bewilligten überplanmäßigen Ausgaben in Höhe von zusammen 21 Mio. € hinaus eine weitere überplanmäßige Ausgabe nötig.

Mit freundlichen Grüßen

Karl Diller