Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 sowie der Verordnung (EU) Nr. 1306/2013 hinsichtlich der Beihilferegelung für die Abgabe von Obst und Gemüse, Bananen und Milch in Bildungseinrichtungen - COM (2014) 32 final

Der Bundesrat hat in seiner 921. Sitzung am 11. April 2014 gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG die folgende Stellungnahme beschlossen:

Zur Vorlage insgesamt

Er teilt die Auffassung der Kommission, dass die bestehenden Regelungen, insbesondere im Schulmilchprogramm, auf Grund der bisherigen Erfahrungen überarbeitet werden müssen.

Der Bundesrat begrüßt grundsätzlich die Anpassung der Programme insbesondere durch die stärkere Gewichtung sogenannter flankierender Maßnahmen.

Er bittet auf möglichst einfache Regelungen hinzuwirken, die den Ländern einen adäquaten Gestaltungsspielraum bieten, ohne die verfolgten Ziele zu gefährden, wobei der Verwaltungsaufwand auf ein Minimum begrenzt bleibt.

Zu den pädagogischen Maßnahmen

Zu weiteren Vorschriften

Zu Artikel 23 Absatz 2

Zu Artikel 23 Absatz 3

Zu Artikel 23 Absatz 7

Hier sollte besser darauf abgestellt werden, dass EU-einheitlich die Stoffe gelistet und bewertet werden, die zugesetzt werden dürfen.

Zu Artikel 23a Absatz 1

Zu Artikel 23a Absatz 2 Satz 1 Buchstabe b

Zu Artikel 23a Absatz 4

Zu Artikel 23a Absatz 8 Satz 2

Zu Artikel 24 Absatz 1 Buchstabe c in Verbindung mit Absatz 2 Buchstabe d

Zu Artikel 24 Absatz 2 Buchstabe d

Schlussbemerkungen