Beschluss des Bundesrates
Gesetz zur Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie im Eichgesetz sowie im Geräte- und Produktsicherheitsgesetz und zur Änderung des Verwaltungskostengesetzes, des Energiewirtschaftsgesetzes und des Energieleitungsausbaugesetzes

Der Bundesrat hat in seiner 879. Sitzung am 11. Februar 2011 beschlossen, zu dem vom Deutschen Bundestag am 27. Januar 2011 verabschiedeten Gesetz einen Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 des Grundgesetzes nicht zu stellen.