Beschluss des Bundesrates
Zwölfte Verordnung zur Änderung der Außenwirtschaftsverordnung

Der Bundesrat hat beschlossen, von einer Stellungnahme gegenüber dem Deutschen Bundestag gemäß § 12 Absatz 4 des Außenwirtschaftsgesetzes abzusehen.

Der Beschluss ist gemäß § 35 GO BR gefasst worden.