Antrag des Freistaates Bayern
Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des gesetzlichen Messwesens

Punkt 21 der 907. Sitzung des Bundesrates am 1. März 2013

Der Bundesrat möge beschließen, wie folgt Stellung zu nehmen:

Zu Artikel 1 (§ 14 Absatz 4 Satz 2 MessEG)

In Artikel 1 § 14 Absatz 4 Satz 2 sind nach dem Wort "Strahlung" die Wörter "oder der amtlichen Überwachung des Straßenverkehrs" einzufügen.

Begründung:

Die Konformitätsbewertung von Messgeräten, die zum gerichtsverwertbaren Nachweis von Verkehrsordnungswidrigkeiten eingesetzt werden, soll auch zukünftig durch die Physikalisch-Technische Bundesanstalt durchgeführt werden. Nur so kann gewährleistet werden, dass die Anforderungen der Rechtsprechung an den Einsatz von standardisierten Messverfahren zur Verfolgung und Ahndung von Verkehrsordnungswidrigkeiten erfüllt werden und das hierzu erforderliche hohe Maß an Messgenauigkeit und Messverlässlichkeit gewährleistet ist. Die Physikalisch-Technische Bundesanstalt verfügt in diesem Zusammenhang über eine einzigartige Expertise.