Beschluss des Bundesrates
Verordnung über die Verpflichtung der Bundesagentur für Arbeit zur Weiterleitung von Betriebsdaten an die für den Arbeitsschutz zuständigen obersten Landesbehörden
(Betriebsdatenweiterleitungsverordnung - BDWV)

Der Bundesrat hat in seiner 966. Sitzung am 23. März 2018 beschlossen, der Verordnung gemäß Artikel 80 Absatz 2 des Grundgesetzes zuzustimmen.