Empfehlungen der Ausschüsse
Entschließung des Bundesrates zum Erhalt des Vertrauensschutzes bei bestehenden Anlagen zur industriellen Erzeugung von Eigenstrom - Antrag der Länder Rheinland-Pfalz, Nordrhein-Westfalen und Bayern, Thüringen -

942. Sitzung des Bundesrates am 26. Februar 2016

A

Der federführende Wirtschaftsausschuss (Wi) und der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (U) empfehlen dem Bundesrat, die Entschließung nach Maßgabe folgender Änderungen zu fassen:

1. Zu Nummer 3 Satz 2 und 3 sowie Nummer 4 Satz 1

Der Entschließungstext ist wie folgt zu ändern:

Begründung (nur gegenüber dem Plenum):

Mit der Änderung wird die in der Ursprungsfassung des Entschließungsantrages vorgesehene Beschränkung des Bestandsschutzes auf bestimmte Technologien der industriellen Eigenstromerzeugung aufgehoben. Damit wird der Vereinbarung des Bund-Länder-Energiegipfels vom 1. April 2014 Rechnung getragen, bei dem eine Zusage erfolgte, dass, ohne Einschränkung auf einzelne Technologien, für die Befreiung von der EEG-Umlage für die bestehenden Anlagen zur Eigenstromerzeugung Vertrauens- und Bestandsschutz gilt.

2. Zu Nummer 3 Satz 2 und 3

Nummer 3 ist wie folgt zu ändern:

Begründung (nur gegenüber dem Plenum):

Mit der vorgeschlagenen Ergänzung wird die Eigenstromerzeugung aus Kuppelgasen, Reststoffen und Restenergien in Bestandsanlagen berücksichtigt. Diese Art der Nutzung und Wiederverwendung erspart den Einsatz anderer Primärbrennstoffe und trägt damit zur Ressourcenschonung und Vermeidung von CO₂-Emissionen bei.

3. Zu Nummer 3 Satz 2 und 3 - Hilfsempfehlung zu Ziffer 1

In Nummer 3 sind Satz 2 und 3 durch folgende Sätze zu ersetzen:

Die Energiewende muss so ausgestaltet werden, dass Deutschland weiterhin ein wettbewerbsfähiger Industriestandort bleibt und die Unternehmen auch in Zukunft mit ihren hocheffizienten KWK-Anlagen und Erneuerbare-EnergienAnlagen sowie auch durch die ökologisch effiziente Stromerzeugung aus bei industriellen Prozessen anfallenden Kuppelgasen und anderen Restenergien einen aktiven Beitrag zum Klimaschutz leisten können. Daher setzt sich der Bundesrat dafür ein, dass die Eigenstromerzeugung aus Bestandsanlagen der hocheffizienten Kraft-Wärme-Kopplung, der Erneuerbaren Energien und der Verwertung von Kuppelgasen und anderen Restenergien der Industrie zukünftig weiterhin nicht in die EEG-Umlage einbezogen wird.

Begründung (nur gegenüber dem Plenum):

Die in Nummer 3 Satz 2 und 3 des Antrages erhobene Forderung, die Eigenstromerzeugung aus bestehenden Anlagen der hocheffizienten Kraft-WärmeKopplung und der Erneuerbaren Energien auch künftig nicht mit der EEG-Umlage zu belasten, ist aus wirtschafts- und umweltpolitischer Sicht ausdrücklich zu begrüßen. Die Forderung sollte allerdings auch auf Anlagen zur Verwertung von Kuppelgasen und anderen Restenergien der Industrie abzielen. Diese sind Teil umfangreicher Prozess- und Wertschöpfungsketten, helfen Primärenergie einzusparen und leisten maßgebliche Beiträge zur Erreichung der Umwelt- und Klimaschutzziele.

4. Zu Nummer 4 Satz 2

In Nummer 4 Satz 2 sind die Wörter "fordert die Bundesregierung daher auf" durch die Wörter "unterstützt daher die Bundesregierung bei ihren Anstrengungen" zu ersetzen.

Begründung (nur gegenüber dem Plenum):

Die Bundesregierung befindet sich bereits zu dieser Thematik in Verhandlungen mit der Kommission. Dies wird von Seiten des Bundesrats nachdrücklich unterstützt.

B