Empfehlungen der Ausschüsse
Gesetz zur Modernisierung des Vergaberechts

854. Sitzung des Bundesrates am 13. Februar 2009

A.

Der Ausschuss für Innere Angelegenheiten empfiehlt dem Bundesrat, zu dem Gesetz die Einberufung des Vermittlungsausschusses gemäß Artikel 77 Absatz 2 des Grundgesetzes aus folgendem Grund zu verlangen:

Hauptempfehlung:

1. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe f (§ 99 Absatz 9 - neu - GWB)

Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe f ist wie folgt zu fassen:

"f) Nach Absatz 7 werden folgende Absätze 8 und 9 angefügt:

Begründung

Die Europäische Kommission hat in der Vergangenheit Tendenzen erkennen lassen, die kommunale Zusammenarbeit weitgehend der Ausschreibungspflicht zu unterwerfen, was faktisch einem Privatisierungszwang gleichkommen und somit die Organisationshoheit der Kommunen und ihre Möglichkeiten bei der interkommunalen Zusammenarbeit massiv gefährden würde. Insgesamt uneinheitliche Bewertungen der Rechtslage sowohl auf EU- als auch auf Bundesebene haben zu erheblicher Rechtsunsicherheit geführt.

Die Ergänzung stellt klar, dass die Übertragung von Aufgaben im Rahmen der interkommunalen Zusammenarbeit kein öffentlicher Auftrag ist.

Ausschreibungsfreiheit kommt auch in Betracht, wenn die Vereinbarung ein mit einer Inhouse-Konstellation vergleichbares Kontrollverhältnis beinhaltet und die Tätigkeiten im Wesentlichen (nur) für die beteiligten Stellen erbracht werden ("Teckal-Kriterien" des EuGH).

Hilfsempfehlung:

2. Zu Artikel 1 Nummer 4 ( § 99 GWB)

In Artikel 1 Nummer 4 § 99 GWB soll nach Maßgabe von Ziffer 3 des Beschlusses des Bundesrates vom 4. Juli 2008 (BR-Drs. 349/08(B) HTML PDF ) eine Regelung zu interkommunalen Kooperationen aufgenommen werden.

B.